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Wettbewerbsrecht

Sachbearbeiter Rechtsanwalt Bernd Albrecht

Bieten Sie Ihre Dienstleistung im Internet an – Aber rechtssicher!

 
Dienstleistungen und Waren im Internet anzubieten, lässt sich heutzutage kaum noch vermeiden. Zu zahlreich sind die Möglichkeiten, hierdurch auch überregional neue Kunden zu gewinnen.

Aber ein Onlineshop ist nicht nur sehr arbeitsaufwändig, es lauern auch eine schier unübersehbare Vielzahl rechtlicher Fallstricke. Dies werden Sie spätestens dann merken, wenn Sie zum ersten mal eine Abmahnung eines Wettbewerbers erhalten haben. Hierfür fallen direkt Kosten von mehreren hundert Euro an, wenn Sie falsch reagieren, kann leicht ein 4-stelliger Eurobetrag an Kosten auf Sie zukommen. 

Dies können Sie (nur) dadurch vermeiden, dass Sie sich frühzeitig kompetenten Rechtsrat einholen. Zwar ist auch dieser nicht kostenlos, aber immer noch weitaus günstiger, als ständig berechtigte oder unberechtigte Abmahnungen zu erhalten.

Sollte es Sie dennoch einmal treffen, sollten Sie sich spätestens dann rechlichen Beistand holen. Denn eine übereilt und zu weitgehend abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie die nächsten 30 Jahre in Ihrem Bestreben, auch online tätig zu sein, behindern.

Sprechen Sie uns an, je früher, desto besser.
 

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