wie ist der Ablauf des Verfahrens?
1. Schritt: Beauftragung
Zunächst füllen Sie unser Formular "Scheidungsantrag" aus und versenden es via Internet an uns. Alternativ können Sie den Scheidungsantrag auch ausdrucken und diesen ausgefüllt per Fax oder auf dem Postweg an uns schicken. Sie erhalten dann von uns umgehend eine Eingangsbestätigung und ein Schreiben, aus dem hervorgeht, welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren noch benötigt werden. Außerdem erhalten Sie von uns auf Basis der uns vorliegenden Daten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Sie senden uns dann die erforderlichen Unterlagen zu (i.d.R. die Heiratsurkunde).
2. Schritt: Bearbeitung
Wir erstellen einen Entwurf des Scheidungsantrags auf Basis der uns bekannten Unterlagen und teilen Ihnen die anfallenden Gerichtskosten mit. Denn die Amtsgerichte werden erst nach Einzahlung der Gerichtskosten tätig.
3. Schritt: Einleitung des Scheidungsverfahrens
Nach Ihrer Zustimmung unseres Entwurfes und Eingang der Gerichtskosten reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht stellt dem anderen Ehegatten den Scheidungsantrag zu. Dieser sollte dann dem Gericht mitteilen, dass er der Scheidung zustimmt.
4. Schritt: Klärung der Rentenansprüche
Gleichzeitig wird vom Gericht das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs durchgeführt. Die notwendigen Formulare dafür werden vom Gericht zugesandt. Leider gibt es bundesweit keine einheitlichen Formulare. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch beim Ausfüllen der Formulare mit Rat und Tat zur Seite. Ihre ausgefüllten Formulare leiten wir dann an das Gericht weiter, welches dann beim Rentenversicherungsträger die Auskunft darüber einholt, welche Rentenanwartschaften während der Ehezeit erworben wurden.
5. Schritt: Scheidungstermin vor Gericht
Liegen dem Gericht alle Unterlagen zur Klärung der Rentenkonten vor, setzt es einen Scheidungstermin an. Zu diesem Termin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Sie werden dann durch einen unserer Rechtsanwälte vertreten.
Bei diesem Termin werden Sie vom Gericht befragt, seit wann Sie getrennt leben und ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft möglich sein könnte und ob Sie geschieden werden wollen. Anschließend wird die Durchführung des Versorgungsausgleichs besprochen - sofern dieser nicht ausgeschlossen wurde.
6. Schritt: Der Scheidungsbeschluss
Das Gericht verkündet den Scheidungsbeschluss entweder direkt in der Verhandlung oder kurz danach. Der Scheidungsbeschluss wird beiden Parteien per Post zugestellt. Der Rentenversicherungsträger erhält ebenfalls eine Ausfertigung, damit er die Entscheidung über den Versorgungsausgleich überprüfen und umsetzen kann. Einen Monat nach Zustellung wird der Scheidungsbeschluss dann rechtskräftig.