Sachbearbeiter Rechtsanwalt Bernd Albrecht
Der Schwerpunkt unserer strafrechtlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Strafverteidigungen.
Jahrelange Verteidigererfahrung in den verschiedensten Deliktsbereichen - vom Jugendstrafsrecht über das Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zum Sexualstrafrecht und zur Wirtschaftskriminalität – stellen wir Ihnen zur Verfügung. Wir verteidigen auf Wunsch auch bundesweit an allen Strafgerichten.
Verteidigungsziel ist dabei stets die Wahrung der Rechte und Interessen unserer Mandanten im Widerstreit mit dem Strafanspruch des Staates. Dabei bringen wir in legitimer und legaler Weise entlastende Umstände unserer Mandanten zur Geltung und wachen über die Einhaltung der unsere Mandanten schützenden Gesetze in strenger Einseitigkeit, um mit dafür zu sorgen, dass am Ende eines Strafverfahrens eine gerechte Entscheidung steht.
Strafverteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal in der Hauptverhandlung. Vom ersten Moment an, in dem jemand als Beschuldigter in ein Strafverfahren gerät, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Verteidigers geboten. § 137 Absatz 1 Satz 1 Strafprozeßordnung formuliert hierzu: „Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.“
§ 136 Absatz 1 Satz 1,2 Strafprozeßordung bestimmt ferner: „Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.“
Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch!