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Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Dr. Bross und Kollegen

Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, die Interessen unserer Mandanten mit fachlicher Kompetenz auf hohem Niveau konsequent zu vertreten. Ständige Fortbildung gehört nicht nur zur anwaltlichen Pflicht, sondern ist Bestandteil unseres beruflichen Selbstverständnisses.

„Je eher, desto besser!“ – Dieses Motto gilt auch in Rechtsfragen. Kommen Sie nicht erst zu uns, wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist. Die Vielfältigkeiten des Alltags geben häufig genug Anlass, sich frühzeitig Rechtsrat einzuholen. Ob beispielsweise Gebrauchtwagenkauf, Unternehmensgründung, Hausbau, Eheschließung oder Ehescheidungen: meist lohnt es sich, zuvor und/oder begleitend einen Anwalt zu beauftragen, um dort, wo wichtige Entscheidungen zu treffen sind, sich kompetent beraten zu lassen und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten, wenn Ärger und unnötige finanzielle Verluste vermieden werden sollen. Auch bei einer Online Scheidung ist die Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht wichtig.

Wenn die Probleme bereits vor der Tür stehen und Sie sich fragen, ob Sie einen Anwalt benötigen, seien Sie sich sicher: Sie brauchen einen! Ihr Anwalt kennt die materiell-rechtlichen Grundlagen und die verfahrensrechtlichen Abläufe. Begeben Sie sich nicht einfach unkritisch in die Hand von Gerichten und Behörden. Denn auch dort werden manchmal Fehler gemacht, und, was entscheidender ist: dort gibt es niemanden, der Ihre Interessen vertritt.

Das tut letztlich nur Ihr Anwalt!

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Sachbearbeiter Rechtsanwalt Bernd Albrecht

Bieten Sie Ihre Dienstleistung im Internet an – Aber rechtssicher!

 
Dienstleistungen und Waren im Internet anzubieten, lässt sich heutzutage kaum noch vermeiden. Zu zahlreich sind die Möglichkeiten, hierdurch auch überregional neue Kunden zu gewinnen.

Aber ein Onlineshop ist nicht nur sehr arbeitsaufwändig, es lauern auch eine schier unübersehbare Vielzahl rechtlicher Fallstricke. Dies werden Sie spätestens dann merken, wenn Sie zum ersten mal eine Abmahnung eines Wettbewerbers erhalten haben. Hierfür fallen direkt Kosten von mehreren hundert Euro an, wenn Sie falsch reagieren, kann leicht ein 4-stelliger Eurobetrag an Kosten auf Sie zukommen. 

Dies können Sie (nur) dadurch vermeiden, dass Sie sich frühzeitig kompetenten Rechtsrat einholen. Zwar ist auch dieser nicht kostenlos, aber immer noch weitaus günstiger, als ständig berechtigte oder unberechtigte Abmahnungen zu erhalten.

Sollte es Sie dennoch einmal treffen, sollten Sie sich spätestens dann rechlichen Beistand holen. Denn eine übereilt und zu weitgehend abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie die nächsten 30 Jahre in Ihrem Bestreben, auch online tätig zu sein, behindern.

Sprechen Sie uns an, je früher, desto besser.
 

Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Bernd Albrecht

Im Rahmen der Unfallschadenregulierung ist eine zügige Bearbeitung vonnöten, damit der Geschädigte hinsichtlich der häufig nicht unerheblichen Reparaturkosten nicht erst in Vorleistung treten muß. Wir halten Ihnen die gesamte Koordination der Schadenregulierung von der Hand, wobei Sie von unseren guten Kontakten zu Reparaturwerkstätten und Sachverständigen sowie der jahrelangen Erfahrung im Umgang mit den befassten Versicherungen profitieren.

Selbstverständlich vertreten wir sie auch kompetent in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Und falls Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden sein sollte, erhalten Sie von uns wertvolle Tipps, wie sie Ihren Führerschein am schnellsten zurückerhalten.

Sachbearbeiter Rechtsanwalt Bernd Albrecht

Der Schwerpunkt unserer strafrechtlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Strafverteidigungen.

Jahrelange Verteidigererfahrung in den verschiedensten Deliktsbereichen - vom Jugendstrafsrecht über das Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zum Sexualstrafrecht und zur Wirtschaftskriminalität – stellen wir Ihnen zur Verfügung. Wir verteidigen auf Wunsch auch bundesweit an allen Strafgerichten.

Verteidigungsziel ist dabei stets die Wahrung der Rechte und Interessen unserer Mandanten im Widerstreit mit dem Strafanspruch des Staates. Dabei bringen wir in legitimer und legaler Weise entlastende Umstände unserer Mandanten zur Geltung und wachen über die Einhaltung der unsere Mandanten schützenden Gesetze in strenger Einseitigkeit, um mit dafür zu sorgen, dass am Ende eines Strafverfahrens eine gerechte Entscheidung steht.

Strafverteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal in der Hauptverhandlung. Vom ersten Moment an, in dem jemand als Beschuldigter in ein Strafverfahren gerät, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Verteidigers geboten. § 137 Absatz 1 Satz 1 Strafprozeßordnung formuliert hierzu: „Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.

§ 136 Absatz 1 Satz 1,2 Strafprozeßordung bestimmt ferner: „Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.

Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch!

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Tel: +49 461 141710
Fax: +49 461 - 14 17 111

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