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Sachbearbeiter Rechtsanwalt Bernd Albrecht
Bieten Sie Ihre Dienstleistung im Internet an – Aber rechtssicher!
Dienstleistungen und Waren im Internet anzubieten, lässt sich heutzutage kaum noch vermeiden. Zu zahlreich sind die Möglichkeiten, hierdurch auch überregional neue Kunden zu gewinnen.
Aber ein Onlineshop ist nicht nur sehr arbeitsaufwändig, es lauern auch eine schier unübersehbare Vielzahl rechtlicher Fallstricke. Dies werden Sie spätestens dann merken, wenn Sie zum ersten mal eine Abmahnung eines Wettbewerbers erhalten haben. Hierfür fallen direkt Kosten von mehreren hundert Euro an, wenn Sie falsch reagieren, kann leicht ein 4-stelliger Eurobetrag an Kosten auf Sie zukommen.
Dies können Sie (nur) dadurch vermeiden, dass Sie sich frühzeitig kompetenten Rechtsrat einholen. Zwar ist auch dieser nicht kostenlos, aber immer noch weitaus günstiger, als ständig berechtigte oder unberechtigte Abmahnungen zu erhalten.
Sollte es Sie dennoch einmal treffen, sollten Sie sich spätestens dann rechlichen Beistand holen. Denn eine übereilt und zu weitgehend abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie die nächsten 30 Jahre in Ihrem Bestreben, auch online tätig zu sein, behindern.
Sprechen Sie uns an, je früher, desto besser.
Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Bernd Albrecht
Im Rahmen der Unfallschadenregulierung ist eine zügige Bearbeitung vonnöten, damit der Geschädigte hinsichtlich der häufig nicht unerheblichen Reparaturkosten nicht erst in Vorleistung treten muß. Wir halten Ihnen die gesamte Koordination der Schadenregulierung von der Hand, wobei Sie von unseren guten Kontakten zu Reparaturwerkstätten und Sachverständigen sowie der jahrelangen Erfahrung im Umgang mit den befassten Versicherungen profitieren.
Selbstverständlich vertreten wir sie auch kompetent in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Und falls Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden sein sollte, erhalten Sie von uns wertvolle Tipps, wie sie Ihren Führerschein am schnellsten zurückerhalten.
Sachbearbeiter Rechtsanwalt Bernd Albrecht
Der Schwerpunkt unserer strafrechtlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Strafverteidigungen.
Jahrelange Verteidigererfahrung in den verschiedensten Deliktsbereichen - vom Jugendstrafsrecht über das Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht bis hin zum Sexualstrafrecht und zur Wirtschaftskriminalität – stellen wir Ihnen zur Verfügung. Wir verteidigen auf Wunsch auch bundesweit an allen Strafgerichten.
Verteidigungsziel ist dabei stets die Wahrung der Rechte und Interessen unserer Mandanten im Widerstreit mit dem Strafanspruch des Staates. Dabei bringen wir in legitimer und legaler Weise entlastende Umstände unserer Mandanten zur Geltung und wachen über die Einhaltung der unsere Mandanten schützenden Gesetze in strenger Einseitigkeit, um mit dafür zu sorgen, dass am Ende eines Strafverfahrens eine gerechte Entscheidung steht.
Strafverteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal in der Hauptverhandlung. Vom ersten Moment an, in dem jemand als Beschuldigter in ein Strafverfahren gerät, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Verteidigers geboten. § 137 Absatz 1 Satz 1 Strafprozeßordnung formuliert hierzu: „Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.“
§ 136 Absatz 1 Satz 1,2 Strafprozeßordung bestimmt ferner: „Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen.“
Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch!