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Verfahrenskosten bei Online Scheidungen

welche Kosten entstehen?

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzten sich aus:

  • Gerichtskosten
  • Rechtsanwalthonorar

zusammen. Dies gilt auch für Online Scheidungen. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert (=Streitwert) des Verfahrens. Dieser Gegenstandswert ist die Grundlage bei der Festsetzung der Gebühren. Er wird am Ende des Scheidungsverfahrens verbindlich vom Gericht festgesetzt. Da Gerichte nur gegen Vorschuss tätig werden, müssen bei Einreichung des Scheidungsantrages die Gerichtskosten eingezahlt werden. Der Vorschuss entfällt nur, wenn vom Gericht für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.

Der Gegenstandswert wird aus dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten ermittelt (siehe Berechnungsbeispiele). Daraus lassen sich dann die Gerichtskosten und das Rechtsanwalthonorar berechnen (Übersicht Gerichtskosten und Anwaltshonorar). Grundlage für die Berechnung des Anwaltshonorars ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Jeder beteiligte Rechtsanwalt muß nach dem RVG für das gerichtliche Verfahren ohne Regelung von Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Hausrat, elterl. Sorge) eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr berechnen. Die Höhe jeweiligen Gebühr richtet sich nach der Höhe des vom Gericht festgesetzten Gegenstandswerts. Außerdem erhält der Rechtsanwalt eine Auslagenpauschale und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Auch der Rechtsanwalt darf nach den gesetzlichen Vorschriften einen Vorschuss auf die zu erwartenden Gebühren verlangen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Hier können Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag anfordern.

Kostenbeispiel 1: 

Einkommen Ehefrau:   800,00 €
Einkommen Ehemann:  3.200,00 €
 Gesamt:  4.000,00
evtl. abzgl. 3 Kinder:  750,00 €
 Gesamtkosten Scheidungsverfahren  3.250,00 €
 3x Monatsnettoeinkommen:  9.750,00 €
evtl. abzgl. 25% Abschlag:  2.437,50 €
 Gesamt Gegenstandswert:  7.312,50 €

Hinzu kommt i.d.R. noch der Gegenstandswert von 1.000,00 €  für den Versorgungsausgleich, so dass sich der Gegenstandswert auf 8.312,50 € erhöht. Daraus ergibt sich für die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens:

1,3 Verfahrensgebühr   583,70 €  
 1,2 Termingebühr  538,80 €  
 Auslagenpauschle  20,00 €  
 Zwischensumme  1.442.50 €  
 19 % MwSt  217,08 €  
 Gebühren Rechtsanwalt   1.359,58 €
 Gerichtskosten    362,00 €
 Gesamtkosten Scheidungsverfahren    1.721,58 €

Kostenbeispiel 2: 

Einkommen Ehefrau:   700,00 €
Einkommen Ehemann:  2.100,00 €
 Gesamt:  2.800,00
evtl. abzgl. 2 Kinder:  500,00 €
 Gesamtkosten Scheidungsverfahren  2.300,00 €
 3x Monatsnettoeinkommen:  6.900,00 €
evtl. abzgl. 25% Abschlag:  1.725,00 €
 Gesamt Gegenstandswert:  5.175,00 €

Hinzu kommt i.d.R. noch der Gegenstandswert von 1.000,00 €  für den Versorgngsausgleich, so dass sich der Gegenstandswert auf 6.175,00 € erhöht. Daraus ergibt sich für die Gesamtkosten des Scheidungsverfahrens:

1,3 Verfahrensgebühr  487,50 €  
 1,2 Termingebühr  450,00 €  
 Auslagenpauschle  20,00 €  
 Zwischensumme  975.50 €  
 19 % MwSt  181,93 €  
 Gebühren Rechtsanwalt   1.139,43 €
 Gerichtskosten    302,00 €
 Gesamtkosten Scheidungsverfahren    1.441,43 €

Die folgende Tabelle zeigt die Gerichtskosten und das Rechtsanwalthonorar bei einer einvernemlichen Scheidung. Es handelt sich dabei um die Gesamtkosten für beide Ehegatten.

 Streitwert bis Gerichtskosten  Anwaltshonorar 
 2.500,- EUR  162,- EUR  502,78 EUR
 3.000,- EUR  178,- EUR  586,08 EUR
 3.500,- EUR  194,- EUR  669,38 EUR
 4.000,- EUR  210,- EUR  752,68 EUR
 4.500,- EUR  226,- EUR  835,98 EUR
 5.000,- EUR  242,- EUR  919,28 EUR
 6.000,- EUR  272,- EUR  1.029,35 EUR
 7.000,- EUR  302,- EUR  1.139,43 EUR
 8.000,- EUR  332,- EUR  1.249,50 EUR
 9.000,- EUR  362,- EUR  1.359,58 EUR
 10.000,- EUR  392,- EUR  1.469,65 EUR
 13.000,- EUR  438,- EUR  1.588,65 EUR
 16.000,- EUR  484,- EUR  1.707.65 EUR
 19.000,- EUR  530,- EUR  1.826,65 EUR

 Bei geringem Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen oder Schuldenbelastung kommt häufig die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

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